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Neue Anforderungen. Klare Lösungen.

Energieeffizienz­richtlinie

Mehr Transparenz für weniger Energieverbrauch

Die Energieeffizienzrichtlinie (EED) verfolgt ein klares Ziel: Energieverbräuche sollen transparenter werden, damit sie gezielt reduziert werden können. Durch digitale Messtechnik und regelmäßige Verbrauchsinformationen erhalten Nutzer erstmals die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch nachvollziehbar zu steuern – und dadurch Kosten zu senken.

Digitale Verbrauchsdaten

Was bedeutet die EED für Gebäude und Betreiber?

Mit der Umsetzung der EED steigen die Anforderungen an die Messtechnik deutlich.

Zähler müssen zunehmend digital, vernetzbar und fernauslesbar sein.

Für die Immobilienwirtschaft bedeutet das: Bestehende Systeme müssen angepasst und neue Lösungen von Anfang an zukunftssicher geplant werden.

Anforderungen Energieeffizienzrichtlinie

Zentrale Anforderungen der EED

Fernauslesung

Messgeräte müssen künftig standardmäßig fernauslesbar sein. Neue Geräte dürfen nur noch installiert werden, wenn sie diese Anforderung erfüllen.

Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)

Nutzer müssen regelmäßig – in der Regel monatlich – über ihren Energieverbrauch informiert werden, sofern die technische Voraussetzung gegeben ist.

Digitalisierung & Vernetzung

Messsysteme müssen interoperabel sein und sich in moderne Kommunikationsstrukturen integrieren lassen (z. B. Smart-Meter-Gateway).

Entwicklung

Wichtige Fristen im Überblick

Die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie erfolgt schrittweise. Für Betreiber und Eigentümer bedeutet das, bestehende Systeme rechtzeitig anzupassen und neue Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen.

Fernablesbare Messgeräte

Seit

01.12.2021

Bei Neuinstallationen dürfen nur noch fernablesbare Messgeräte eingesetzt werden.
Dies gilt für Wasserzähler, Wärmezähler und Heizkostenverteiler.

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Fernauslesbare Liegenschaft

Seit

01.01.2022

Nutzer müssen regelmäßig über ihren Energieverbrauch informiert werden.
Voraussetzung ist eine fernauslesbare Liegenschaft (unterjährige Verbrauchsinformation).

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Interoperable Messgeräte

Seit

01.12.2022

Neu installierte Geräte müssen zusätzlich interoperabel sein und sich in moderne Kommunikationssysteme integrieren lassen.

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Analoge Zähler

Ab

01.01.2027

Alle bestehenden Messgeräte müssen auf fernauslesbare Systeme umgestellt oder entsprechend nachgerüstet werden.

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Icon Funkmesstechnik

Ab

31.12.2031

Es dürfen nur noch vollständig interoperable und vernetzte Messsysteme eingesetzt werden.

Leistungen

EED-Anforderungen sicher umsetzen

Molliné unterstützt Sie bei der Umsetzung der EED – von der Planung bis zum Betrieb. Mit moderner Messtechnik, durchdachten Messstellenkonzepten und systemoffenen Lösungen schaffen wir die Grundlage für eine zukunftssichere und wirtschaftliche Umsetzung:

  • Beratung und Entwicklung von Messstellenkonzepten
  • Bereitstellung moderner, fernauslesbarer Messtechnik
  • Projektierung und technische Planung
  • Montage, Inbetriebnahme und Projektabwicklung
  • Service, Gerätemiete und Abrechnung

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Sie benötigen Unterstützung bei der Auslegung Ihrer Messstellen oder haben Fragen zur Umsetzung?

Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Lösung – praxisnah, systemoffen und auf Ihr Projekt abgestimmt.