Für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung (HKVO) müssen sowohl die Energieverbräuche der Wärmepumpenanlage als auch die Verbräuche der einzelnen Wohnungen erfasst werden. Dafür werden Zähler im zentralen Heizungskeller und in den Wohnungen benötigt.
Doch welcher Zähler gehört an welche Stelle? Unsere Übersicht zeigt die wichtigsten Messstellen bei einer zentralen Wärmepumpenanlage für Raumheizung und Warmwasser.

Warum werden mehrere Zähler benötigt?
Eine Wärmepumpe verbraucht Strom und erzeugt daraus Wärme für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung. Für die Heizkostenabrechnung müssen daher drei Bereiche erfasst werden:
- der Stromverbrauch der Wärmepumpenanlage
- die erzeugte Wärme für Raumheizung und Warmwasser
- der individuelle Verbrauch der einzelnen Wohnungen
Die genaue Geräteausstattung richtet sich nach dem Aufbau und der Hydraulik der Anlage.
Zähler im zentralen Heizungskeller
Stromzähler für die Wärmepumpe
Ein separater, geeichter Stromzähler – zum Beispiel ein MID-konformer Hutschienenzähler – erfasst den Betriebsstrom der Wärmepumpe. So kann dieser korrekt als Betriebskosten auf die Nutzer umgelegt werden.
Stromzähler für den Heizstab
Verfügt die Wärmepumpe über einen elektrischen Heizstab, kann ein zusätzlicher Stromzähler erforderlich sein. Da der Heizstab reinen, vergleichsweise teuren Haushaltsstrom verbraucht, müssen dessen Kosten steuerlich und abrechnungstechnisch sauber getrennt werden.
Wärmemengenzähler für Warmwasser
Bei Anlagen für Raumheizung und Warmwasser ist dieser Zähler nach § 9 HeizkostenV vorgeschrieben. Er erfasst die thermische Energie, die die Wärmepumpe für die zentrale Warmwasserbereitung aufwendet.
Wärmemengenzähler für die Raumheizung
Ein zentraler Wärmemengenzähler im Heizkreis erfasst die für die Raumheizung bereitgestellte Wärme. Je nach Anlagenaufbau ist er für die korrekte Trennung und Abrechnung von Raumwärme und Warmwasser erforderlich.
Zähler in den einzelnen Wohnungen
Die im Heizungskeller erfassten Kosten müssen anschließend auf die einzelnen Wohnungen verteilt werden. Hierfür werden je nach Heizsystem unterschiedliche Geräte eingesetzt.
Heizkostenverteiler
Bei Heizkörpern werden Heizkostenverteiler direkt an jedem Heizkörper angebracht. Sie erfassen den anteiligen Heizverbrauch der Wohnung und ermöglichen eine verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten.
Wohnungs-Wärmemengenzähler
Bei Fußbodenheizungen oder einem eigenen Heizkreis je Wohnung wird ein Wärmemengenzähler eingesetzt. Er misst die thermische Energie, die für die Raumheizung der Wohnung benötigt wird.
Warmwasserzähler
In jeder Wohnung erfasst ein geeichter Warmwasserzähler die verbrauchte Warmwassermenge. So können die Kosten der zentralen Warmwasserbereitung korrekt auf die einzelnen Nutzer verteilt werden.
Wichtig: Je nach Heizsystem werden entweder Heizkostenverteiler oder Wohnungs-Wärmemengenzähler eingesetzt. Ein Warmwasserzähler wird zusätzlich benötigt.
Fernablesbarkeit berücksichtigen
Neu installierte Geräte zur Verbrauchserfassung müssen fernablesbar sein. Nicht fernablesbare Bestandsgeräte müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
Neben den eigentlichen Zählern sollten deshalb auch Funktechnik, Datenübertragung und der spätere Abrechnungsweg frühzeitig berücksichtigt werden.
Erst das Messkonzept, dann die Zählerauswahl
Die dargestellte Ausstattung zeigt einen typischen Anlagenaufbau. Die tatsächlich benötigten Messstellen und Einbaupositionen hängen von der Anlagenhydraulik ab.
Vor der Bestellung sollten deshalb folgende Punkte geklärt werden:
- Aufbau und Hydraulik der Wärmepumpenanlage
- Anzahl und Position der Messstellen
- Dimensionierung der Wärme- und Wasserzähler
- benötigte Kommunikationsschnittstellen
- Art der Auslesung und Heizkostenabrechnung
Unser Merkblatt „Zählereinbau bei Wärmepumpen“ zeigt die Messstellen übersichtlich in einem Anlagenschema und steht kostenlos zum Download bereit.
Sie benötigen Unterstützung bei der Auswahl oder Dimensionierung der passenden Zähler? Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Erstellung eines geeigneten Messkonzepts.




















