Anpassung der Eichgebühren

Anpassung der Eichgebühren

Seit dem 01.01.2026 gelten neue Eichgebühren. Die Anpassung basiert auf einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Bundesgesetzblatt vom 12.12.2025.

Die neuen Gebühren gelten verbindlich für alle Messgeräte und werden bundesweit einheitlich erhoben. Als Hersteller und Lieferant sind wir gesetzlich verpflichtet, diese gesetzlich festgelegten Konformitätsentgelte (Eichgebühren) weiterzugeben. Auf deren Höhe oder Ausgestaltung haben wir keinen Einfluss.

Um Ihnen eine möglichst transparente und schnelle Orientierung zu ermöglichen, stellen wir Ihnen eine aktuelle Übersicht der geltenden Eichgebühren online zur Verfügung. Dort finden Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Für Rückfragen oder eine individuelle Einordnung Ihrer aktuellen und geplanten Projekte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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