Anpassung der Eichgebühren

Anpassung der Eichgebühren

Zum 01.01.2026 treten neue Eichgebühren in Kraft. Grundlage ist eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 12.12.2025.

Uns ist bewusst, dass die sehr kurzfristige Bekanntgabe dieser Anpassungen für viele unserer Kunden unerwartet kommt und nachvollziehbarerweise zu Unmut führen kann. Leider liegt der Zeitpunkt der Veröffentlichung außerhalb unseres Einflussbereichs.

Die neuen Gebühren gelten verbindlich für alle Messgeräte und werden bundesweit einheitlich erhoben. Als Hersteller und Lieferant sind wir gesetzlich verpflichtet, diese hoheitlich festgelegten Konformitätsentgelte (Eichgebühren) weiterzugeben. Auf deren Höhe oder Ausgestaltung haben wir keinen Einfluss.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass es sich nicht um eine Preisanpassung unsererseits handelt, sondern um eine gesetzlich vorgegebene Änderung, die alle Marktteilnehmer gleichermaßen betrifft.

Um Ihnen eine möglichst transparente und schnelle Orientierung zu ermöglichen, stellen wir Ihnen eine aktuelle Übersicht der geltenden Eichgebühren online zur Verfügung. Dort finden Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick.

Für Rückfragen oder eine individuelle Einordnung Ihrer aktuellen und geplanten Projekte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.

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Wir sind für Sie da!

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