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Unser Messtechnik-FAQ für Sie.

Entdecken Sie Antworten auf Fragen, welche häufig gestellt wurden.

Der Sitz der Firma befindet sich in Stuttgart. Die genaue Adresse lautet:

Kupferstraße 40-46
70565 Stuttgart-Vaihingen

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WDV ist die Abkürzung für "Wärmedienstvereinigung".

Im Jahr 1993 wurde der Grundstein des heute bundesweit agierenden Unternehmens WDV Molliné GmbH gewissermaßen „aus der Garage heraus” gelegt. Über die Jahre hinweg hat WDV Molliné immer auf die stetigen Anforderungen reagiert und konnte immer die passenden Energiemessgeräte und Systeme zu den entsprechenden Anforderungen liefern. Das hat sich auch auf eine stetig wachsende Mitarbeiterzahl ausgewirkt, die sich auf mittlerweile ungefähr 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beläuft.

Das Kundencenter ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 (0) 711 35 16 95-20 oder per Email über info@molline.de

Ihre Heizung wird in der Regel einmal im Jahr zu einem festgelegten Termin abgelesen.
Diese Ablesung ist notwendig, um die Abrechnung der Betriebskosten erstellen zu können.
Die Heizkostenverordnung bildet dabei die rechtliche Grundlage.

Die Geräte sollten durch einen Ableser zusätzlich auch auf deren Funktionstüchtigkeit überprüft werden, weshalb es sinnvoll ist nicht selbst abzulesen.
Sie können jedoch in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung eine Selbstablesung durchführen.

Es werden alle Messgeräte abgelesen, welche zur Berechnung der Heizkosten benötigt werden.

Wenn alle notwendigen Daten erfasst wurden, werden die Heizkostenabrechnungen erstellt.
Die Hausverwaltung bzw. der Eigentümer erhält dann eine Gesamtabrechnung sowie die Einzelabrechnungen zur Weitergabe an die jeweiligen Nutzer.

Wenn ein Gerät nicht abgelesen werden konnte, ist der Verbrauch dieses Gerätes anhand früherer Abrechnungszeiträume, oder anhand des Verbrauchs anderer Räume zu schätzen.

Wenn Sie einen Ablesetermin nicht wahrnehmen können, sollten Sie Ihren Wohnungsschlüssel einem Nachbarn oder dem Hausmeister überlassen, damit dieser dem Ableser Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen kann. Falls die Wohnung beim ersten Ablesetermin nicht betreten werden konnte, wird Ihnen ein zweiter Ablesetermin mitgeteilt. Weitere Ablesetermine sind kostenpflichtig.
Ist kein Ablesetermin möglich muss der Verbrauch geschätzt werden.

Nein. Anhand der Ablesewerte kann nicht auf die entstehenden Kosten geschlossen werden, da die Ablesewerte keine physikalische Messgröße darstellen, sondern nur eine unbestimmte Einheit, um den Anteil am Gesamtverbrauch zu ermitteln.

Bei einem Mieterwechsel kann die Hausverwaltung bzw. der Vermieter eine Zwischenablesung zum Auszugsdatum beantragen. Diese Werte werden dann am Ende der Abrechnungsperiode bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung berücksichtigt und der ehemalige und jetzige Nutzer erhalten getrennte Abrechnungen.

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sie werden umgangssprachlich oft auch „zweite Miete“ genannt.

Zu den Betriebskosten gehören: Grundsteuer, Kosten für Wasser, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Straßenreinigung, Winterdienst, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Maschinelle Wascheinrichtungen, Gemeinschaftsantenne und Verteileranlage für ein Breitbandkabel.
Nicht zu den Betriebskosten gehören z.B. die Kosten für die Verwaltung.
Die Betriebskosten werden in der Regel im Mietvertrag gesondert aufgezählt und zusätzlich zur Kaltmiete vereinbart.

Neben dem Energieverbrauch enthält die Heizkostenabrechnung auch die sogenannten Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren der Heizkostenverteilung und für den/die Schornsteinfeger/in sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage. Auch die Kosten für die Verbrauchsmessung und für die Erstellung der Abrechnung werden hier gelistet.

Spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode teilt der Vermieter dem Mieter die Abrechnung über die Betriebskosten mit, die auch Nebenkostenabrechnung genannt wird.
Dabei müssen Heizkosten im Gegensatz zu anderen Betriebskosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Deshalb gibt es neben der Betriebskostenabrechnung eine gesonderte Heizkostenabrechnung.

1. Abrechnungszeitraum
2. Brennstoff- und ggf. Lieferkosten
3. Alle Heiznebenkosten
4. Verteilschlüssel
5. Tatsächlicher Verbrauch
6. Geleistete Vorauszahlung
7. Zu zahlende bzw. zu erstattende Gesamtkosten

Bei uns können sie als Kunde jederzeit selbst entscheiden, ob Sie eigenständig abrechnen möchten, oder ob wir das für Sie übernehmen.

Neben unserer fachmännisch erstellten Heiz- und Nebenkostenabrechnung, bietet wir Ihnen die Möglichkeit mit Eddi24 Ihre eigene Heiz- und Nebenkostenabrechnung online zu erstellen. Die Internetplattform ist von überall aus einfach und intuitiv bedienbar. Mit Hilfe des Abrechnerportals können Sie sich als Abrechner sofort die Verbrauchswerte grafisch anzeigen lassen. Stellen Sie auch Ihren Mietern den Zugang zum kostenlosen Mieterportal zur Verfügung und bieten ihnen damit die Möglichkeit, bereits vor Erhalt der Nebenkostenabrechnung ihren Wasser- und Heizungsverbrauch zu kontrollieren.

Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED – Energy Efficiency Directive) ist eine im Dezember 2018 verabschiedete Novellierung. Sie soll für mehr Verbrauchertransparenz sorgen, um so den Energieverbrauch zu reduzieren und das Klima zu schützen.

Die EED ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Sie macht Fernauslesung für Sanierungs- und Neubauten ab 2020 zur Pflicht. Ab 2027 müssen alle Gebäude mit fernauslesbarer Messtechnik nachgerüstet sein.

Der Einsatz der Funkmesstechnik ermöglicht es, den Bewohnern auch unterjährige (mindestens halbjährige) Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.
Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass bei der Ablesung das Betreten der Wohnungen und somit auch die Notwendigkeit der Anwesenheit der Bewohner entfällt.

Die Heizkostenverordnung bildet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Heiz- und Nebenkosten in Deutschland. Sie legt fest, welche Warmwasser- und Heizkosten in Immobilien umgelegt werden dürfen und welche Voraussetzungen für eine faire und transparente Abrechnung gegeben sein müssen. Eine Voraussetzung für eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist die Installation von geeichten Messgeräten, wie Wärmemengenzähler, Wasserzähler und Heizkostenverteiler.

Erstens die Bereitstellung eines gerechten und transparenten Mechanismus für die Verteilung von Warmwasser- und Heizkosten. Zweitens die Reduktion des Energieverbrauchs in Immobilien.

Umlagefähig sind nur die Kosten, welche unmittelbar mit dem Betrieb der Heizungsanlage und der Warmwasserversorgung zusammenhängen. Kosten für Material und Reparaturen der Heizanlage sind beispielsweise nicht umlagefähig.

Es gibt verschiedene Methoden zur Abrechnung der Heizkosten und des Warmwassers. Zum einen gibt es die verbrauchsabhängige Abrechnung, bei welcher der individuelle Verbrauch mit dem jeweiligen Anteil an den Gesamtkosten abgerechnet wird. Zum anderen gibt es die Abrechnung nach genutzter Fläche. Diese erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn zum Beispiel das Ablesen der Messgeräte mehrfach nicht stattfand oder keine Messgeräte eingebaut sind und ist zudem vom Bewohner/Mieter kürzbar.

Eine verbrauchsabhängige Abrechnung bietet – gemäß der Heizkostenverordnung vorgeschrieben – weitere Vorteile: Mithilfe von Studien konnte belegt werden, dass durch das Aufzeigen der eigenen Verbräuche Nutzer zum Energiesparen angeregt werden und damit bares Geld sparen. Das vermindert hohe Nebenkosten für Heizung und Wasser.

Des Weiteren wird im Gegensatz zur verbrauchsabhängigen Abrechnung bei einer Abrechnung nach Fläche nach einem festgelegten Maßstab abgerechnet. Das bedeutet, dass Bewohner einer kleinen Wohnung zu geringeren Anteilen und Bewohner einer größeren Wohnung zu höheren Anteilen in den Heizkostenabrechnungen berücksichtigt werden. In diesem Fall kann bei einer Abrechnung nach Fläche ein möglicher außerordentlicher Mehrverbrauch einer kleinen Wohnung nicht berücksichtigt und somit dessen Bewohner in der Abrechnung bevorzugt werden. Umgekehrt bedeutet es eine Benachteiligung, wenn Bewohner einer größeren Wohnung besonders genau auf ihren Energieverbrauch achten.

Aus diesem Grund sind für eine faire und transparente Abrechnung der Heizkosten und des Warmwassers zugelassene Messgeräte zu installieren und die Liegenschaft verbrauchsabhängig abzurechnen.

Wird der Bedarf an Wärmeenergie und Warmwasser mithilfe von Verbrauchsmessgeräten erfasst, kann der einzelne Bewohner/Mieter über seinen individuellen Verbrauch informiert werden. Das setzt einen wichtigen Anreiz zum Energiesparen. Es werden keine komplizierten Formeln herangezogen, um den geschätzten Bedarf nach Wohnfläche zu ermitteln. Die Heizkostenverordnung fördert damit durch die verbrauchsabhängige Abrechnung eine faire und transparente Abrechnung für Wärmeenergie und Warmwasser.

Durch die Abrechnung der Warmwasser- und Heizkosten und die unterjährigen Verbrauchsinformationen werden den Bewohnern/Mietern die individuellen Verbrauchwerte angezeigt. Mit der Übersicht der Verbräuche wird der Anreiz für einen bewussten Umgang mit Wärmeenergie und Warmwasser gesetzt. Die Bewohner/Mieter werden dadurch motiviert, Energie zu sparen.

Hausverwaltungen/Vermieter sind beispielsweise verpflichtet, eine jährliche Heizkostenabrechnung zu erstellen und diese den Mietern innerhalb einer Frist (ein Jahr) zur Verfügung zu stellen. Die Installation von geeigneten Verbrauchsmessgeräten zur Erfassung der Verbrauchswerte für Wärmeenergie und Warmwasser gehört gemäß der Heizkostenverordnung ebenfalls zu deren Pflichten. Gleichzeitig haben sie das Recht, den Verteilerschlüssel für die Abrechnung festzulegen.

Sobald die Heizkostenabrechnung den Bewohnern/Mietern zugegangen ist, haben sie das Recht diese zur prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch bei ihrer Hausverwaltung oder ihrem Vermieter einzulegen. Im äußersten Fall kann der Bewohner/Mieter von seinem Kürzungsrecht an entsprechenden Stellen Gebrauch machen. Neben den Rechten gehört laut der Heizkostenverordnung die Pflicht dazu, dass die installierte Messtechnik zur Erfassung der Verbrauchswerte in den verschiedenen Räumen zu dulden.

Die Heizkostenverordnung spielt eine entscheidende Rolle im Alltag von Hausverwaltungen und Vermietern und nimmt Einfluss auf das Mietrecht in Deutschland. Sie sorgt für eine faire Verteilung der Warmwasser- und Heizkosten und bietet einen rechtlichen Rahmen, in welchem Vermieter und Mieter agieren können. Gleichzeitig trägt sie zum Energie sparen bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Wenn es Unstimmigkeiten in der Heizkostenabrechnung gibt, haben MieterInnen das Recht, Widerspruch gegen die Abrechnung einzulegen. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, einen Experten zu konsultieren.

Es ist empfehlenswert, sich regelmäßig durch verlässliche Quellen zu informieren oder bei weiterführenden Fragen eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. Auf diese Weise erhalten Sie immer die neuesten Informationen.

Für weitere Informationen über die Heizkostenverordnung können sie sich an die lokale Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein wenden. Bei spezifischen Fragen kann auch die Beratung durch einen Experten für Mietrecht hilfreich sein. Es ist empfehlenswert, regelmäßig durch verlässliche Quellen über die aktuellen Änderungen in der Heizkostenverordnung informiert zu bleiben.

Messgeräte müssen geeicht werden, um die Richtigkeit der Messung zu gewährleisten. Da die Geräte einem Verschließ unterliegen und nach einer gewissen Zeit die Genauigkeit nachlässt, wurde das Eichgesetz MessEG eingeführt.

Für die Einhaltung der Eichfristen ist der Eigentümer der Messgeräte verantwortlich.

Die Verwendung von nicht geeichten Messgeräten ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 35 des Eichgesetzes und kann zu einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro führen.

Die vorschriftsgemäße Eichung können ausschließlich eine staatlich anerkannte Prüfstelle sowie die Eichbehörde ausführen.

Geeicht sein müssen Messgeräte die einen Verbrauch im "geschäftlichen Verkehr" erfassen.

Wärmemengenzähler, Warmwasserzähler sowie Kaltwasserzähler sind alle 6 Jahre zu eichen.

Nach Ablauf der Eichfrist müssen alle Wasser- und Wärmezähler nachgeeicht oder ausgetauscht werden. Um weniger Aufwand zu haben und der Gefahr zu entgehen, den eichfristgemäßen Zählerwechsel zu vergessen, bieten wir Ihnen kostengünstige Lösungen an, wie beispielsweise die Zählermiete, welche den turnusgemäßen Austausch der Zähler beinhaltet.

Ja, es ist möglich ein Praktikum bei uns zu absolvieren. Wir bieten unter anderem auch Schülerpraktika wie beispielsweise im Rahmen des BOGY / BORS oder als Ferienpraktikum.

Ja. Sie können bei uns folgende Ausbildungen absolvieren:

  • Auszubildende/r als Kauffrau/-mann für Groß- und Außenhandelsmanagement (m/w/d)
  • Ausbildungskonzept Hoch 3 für Kauffrau/-mann für Groß- und Außenhandelsmanagement (m/w/d)
  • Auszubildende/r als Fachinformatiker Systemintegration (m/w/d)
  • Auszubildende/r als Fachlagerist (m/w/d)

Aktuelle Stellenangebote finden Sie auf unserer Website: Karriere oder auf diversen Stellenportalen.

Die Bewerbung erfolgt schriftlich per E-Mail an bewerbung@molline.de. Ansprechpartnerin ist Frau Lehnen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Zertifikate (falls vorhanden)
  • Gehaltswunsch (ausgenommen bei Bewerbungen auf einen Ausbildungsplatz)

Ja, auch Initiativbewerbungen sind möglich.

Nach dem Eingang der Bewerbung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Nachdem der erste Schritt unseres internen Bewerbungsverfahrens abgeschlossen ist, werden Sie von uns kontaktiert und erhalten entweder eine Einladung zum Bewerbungsgespräch oder eine Absage. Gegebenenfalls kann nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch ein Termin für einen „Schnuppertag“ vereinbart werden. Falls wir uns für Sie entscheiden, erhalten Sie einen Entwurf des Arbeitsvertrags per Email und einen Termin zur Vertragsunterzeichnung.

Das hängt davon ab, für welche Stelle Sie sich bewerben.
Im Allgemeinen sollten sie jedoch flexibel, motiviert, verantwortungsbewusst und teamfähig sein.

  • Eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche Herausforderung in einem engagierten Team
  • Gutes Betriebsklima mit offener Kommunikation
  • Interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten, Fortbildungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen
  • Einen sicheren Arbeitsplatz, der relativ konjunkturunabhängig ist
  • Die Möglichkeit ein BusinessBike zu leasen
  • Eine betriebliche Altersvorsorge

Bei Fragen können Sie jederzeit Kontakt zu uns über die E-Mail-Adresse bewerbung@molline.de aufnehmen oder uns unter der Telefonnummer +49 (0) 711 35 16 95-722 erreichen.

Bei uns erhalten Sie neben dem Kauf unserer Messgeräte auch die Möglichkeit diese zu mieten. Wir bieten darüber hinaus noch viele weitere Dienstleistungen, die im Mietpreis inbegriffen sind.

Sie können Verbrauchszähler wie Wärmemengenzähler, Wasserzähler, Heizkostenverteiler sowie auch Rauchmelder mieten.

  • Um die Liquidität der Gebäudeeigentümer zu erhalten, können Verbrauchszähler gemietet und diese Kosten auf die Nutzer umgelegt werden.
  • Für die angemieteten Zähler übernimmt WDV Molliné die Garantie über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg auf werksseitige Mängel.
  • Feste Mietpreise für die volle Laufzeit.
  • Eine termingerechte Nacheichung oder Austausch der Zähler.
  • Für die Mieter fällt die Zählermiete verbraucherfreundlich in 5 bzw. 6 gleichen Jahresraten an.

Die Wärmezähler und Wasserzähler werden von Fachhandwerkern montiert. So haben Sie die Sicherheit einer technisch einwandfreien Installation. Auch die elektronischen Heizkostenverteiler oder Rauchmelder werden durch Fachleute regelkonform installiert.

Gesetzliche Wartungen, Reparaturen defekter Zähler (wenn kein Fremdverschulden vorliegt) oder der rechtzeitige Austausch von Warmwasserzählern und Wärmezählern nach fünf Jahren, bei Kaltwasserzählern nach sechs Jahren und bei elektronischen Heizkostenverteilern nach zehn Jahren sind ebenfalls im Mietpreis enthalten.

Sie sind an unserem Mietservice interessiert oder haben weitere Fragen?
Schreiben Sie eine E-Mail an abrechnung@molline.de oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 711 35 16 95-30.

Unseren aktuellen Online-Produktkatalog finden Sie hier: https://www.katalog.molline.de/#

Eine kurze Hilfestellung zur Warenkorbfunktion finden Sie in diesem PDF.

Die Produkte der WDV Molliné GmbH kommen ausschließlich aus europäischen Ländern und größtenteils aus Deutschland.

Ein Energierechner informiert Sie über alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Energie entstehen. Zudem können Sie die Tarife verschiedener Stromanbieter und Gasanbieter vergleichen, um den richtigen Energieversorger auszusuchen.

Ein Funkempfänger ermöglicht die mobile und drahtlose Zählerauslesung von Wasser-, Gas-, Strom und Wärmezählern. Er bietet die Möglichkeit zur „Walk-by“-Auslesung ohne direkten Zutritt zum Zähler, jedoch mit höchst zuverlässiger Datenübertragung.

M-Bus steht für Meter-Bus und ist eine technische Norm, durch deren Anwendung man Verbrauchswerte als Messdaten übertragen kann, also ein Kommunikationssystem zur Zählerdatenübertragung.

Ein Wärmeträger ist ein Medium, wie z.B. Wasser, Öl oder Luft, das in einem Heiz- oder Kühlkreislauf Wärme von einem Ort höherer Temperatur zu einem Ort niedrigerer Temperatur transportiert.

Als Nennweite bzw. DN bezeichnet manden inneren Durchmesser eines Rohres. Die Angabe der Nennweite erfolgt nach EN ISO 6708 durch die Bezeichnung DN, gefolgt von einer ungefähr dem Innendurchmesser in Millimeter entsprechenden Zahl. Z.B. DN 50

Qp gibt die Dimensionierung, bzw. die Durchflussmenge in Kubikmetern pro Stunde eines Zählers an. Z.B. qp 6,0 m³/h

Ethylenglykol, oder auch vereinfach nur Glykol genannt ist ein frostsicherer Alkohol, der beispielsweise als Kühlflüssigkeit, oder als Glykol-Wasser-Gemisch als Enteisungsmittel verwendet wird.

Propylenglykol ist ein Erdölderivat und hat die Fähigkeit Wasser zu binden. Es wird als Lösungs- oder Konservierungsmittel unter anderem in der Kosmetik-, Tabak- und Nahrungsmittelindustrie eingesetzt.

Tyfocor kommt als Frost- und Korrosionsschutzmittel bzw. Wärmeträgerflüssigkeit in Kreiswassersystemen von Heizungs-, Klima- und Kühlanlagen sowie als Sole für Wärmepumpen-anlagen zum Einsatz.

Ein Einbausatz wird vor der Montage eines Wärmezählers in das Leitungssystem installiert. Empfohlen werden Einbausätze mit Kugelhähnen vor und nach dem Messgerät.

Mit einem Temperaturfühler lässt sich die Temperatur der jeweiligen Umgebung exakt bestimmen. Temperaturfühler kommen beispielsweise bei Wärmemengenzählern zum Einsatz und messen die Temperaturdifferenz zwischen dem Vor- und dem Rücklauf der Heizungsanlage.

Ein Volumenmessteil, oder auch Durchflusssensor genannt, ist der Teil des Messgeräts, durch den das zu messende Medium fließt. Das Volumenmessteil kann aus beweglichen Teilen, also einem Flügelrad oder Turbinenrad bestehen, oder aber, wie bei einem Ultraschallzähler statisch sein. Bei einem Wärmemengenzähler verknüpft das Rechenwerk die ankommenden Signale des Volumenmessteils und der Temperaturfühler und kann so die verbrauchten Mengen errechnen und anzeigen.

Eine Tauchhülse ist eine Metallhülse, die dazu dient, Temperaturfühler in thermischen Kontakt mit einem Wärmeträgermedium zu bringen, ohne dass der Temperaturfühler dabei selbst mit dem Wärmeträgermedium in Kontakt tritt. Beim Einsatz von Tauchhülsen ist darauf zu achten, dass diese immer den gleichen Durchmesser wie die Temperaturfühler haben.

Impulsausgang: Die von einem Messgerät gezählte Menge (z.B. Wärmemenge, Volumen) kann nicht nur auf dem Display angezeigt werden, sondern auch zur weiteren Verarbeitung an ein anderes Gerät übertragen werden. Dies wird dann Ausgang eines Messgerätes  genannt. Messgeräte können mit verschiedenen Ausgängen, z.B. Analogausgang, M-Bus, Schaltausgang oder Impulsausgang ausgestattet sein. Wenn ein Messgerät eine impulsbasierte Übertragung nach außen macht, so ist es ein Impulsausgang.

Impulseingang: Die von enem Messgerät ausgegebenen Impulse können von einem Empfangsgerät, z.B. Datenlogger, Steuerung oder Rechenwerk empfangen werden. Dies ist nur möglich, wenn das Empfangsgerät die passende Elektronik beinhaltet. Die Fähigkeit eines Empfangsgerätes diese Impulse zu empfangen, wird Impulseingang genannt.

Die Impulsferquenz gibt an, wie oft sich ein Impuls in einer bestimmten Zeit (z.B. in einer Sekunde) wiederholt.

Die Impulswertigkeit definiert die Einheit in Liter oder kWh, die pro Impuls an ein Empfangsgerät, z.B. ein Rechenwerk, weitergegeben werden.

Die Impulsdauer ist die verstrichene Zeit zwischen der ansteigenden und der abfallenden Flange eines einzelnen Impulses.

Qp gibt die Dimensionierung, bzw. die Durchflussmenge in Kubikmetern pro Stunde eines Zählers an. Z.B. qp 6,0 m³/h

Das Volumen eines fließenden Mediums wird normalerweise mittels Impulsen von einem Durchflusssensor zum Rechenwerk übertragen. Diese Impulse werden als Volumenimpulse bezeichnet.

Direktfühlend bedeutet, dass die Temperaturfühler eines Wärmemengenzählers direkt in das Messmedium eintauchen. Der Einsatz von Tauchhülsen ist hier nicht möglich.

Die Bezeichnung "rohrseitig" gibt an, wie und/oder in welcher Größe der Anschluss zur Rohrleitung hergestellt wird. Gängige Übergänge zum Anschluss an das Rohr sind Verschraubungen und Flansche.

Die baulänge gibt die axiale Gesamtlänge eines meist zylindrischen Gegenstandes, z.B. eines Durchflusssensors, gemessen von den beiden äußeren Enden, an.

Die Systemtechnik dient dem Energiemanagement. Sie hilft bei der Steigerung der Energieeffizienz und gibt mit tagesaktuellen Darstellungen und Analysen der Verbrauchsdaten die Möglichkeit zum Energiesparen. Datenlogger, Smart Meter und Bus-Systeme zur zentralen Erfassung der Verbräuche bieten passend zur jeweiligen Gebäudestruktur dafür flexible und wirtschaftliche Lösungen.

Der Wärmezähler bzw. Wärmemengenzähler (WMZ) ist ein Messgerät zur Ermittlung der Wärmeenergie. Der Wärmezähler ermittelt die Wärmeenergie aus dem Volumenstrom des zirkulierenden Mediums und dessen Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf. Der WMZ besteht aus einem Volumenmessteil, einem Rechenwerk und Temperaurfühlern. Eingesetzt werden die Zähler hauptsächlich bei Hausanschlüssen oder in einzelnen Wohnungen, jedoch auch in verschiedenen Anlagen wie z.B. in Solarthermie-Anlagen.

Ein Wasserzähler ist ein Messgerät, welches das Volumen der durchgeflossenen Wassermenge anzeigt. Um unsere Wasserressourcen, zur Vermeidung von Umweltschäden, zu schonen und Kosten gerecht zu verteilen, brauchen wir einen Überblick über unseren Wasserverbrauch. Damit die Kontrolle der Verbrauchsmenge garantiert ist, werden Wasserzähler benötigt. Eingesetzt werden sie als Wohnungs-, Haus-, Sonder-, oder Großwasserzähler.

Ölzähler haben die Aufgabe, die Menge des hindurch geflossenen Heizöls zu messen. Die Zähler sind zwischen Tankanlage und Brenner zu installieren. Wenn die Zähler für die Verbrauchskostenabrechnung genutzt werden, so müssen sie geeicht sein. Ölzähler werden hauptsächlich in Gewerbe und Industrie eingesetzt, jedoch auch in privaten Haushalten eignen sie sich, um Energieeinsparungsmaßnahmen aufzudecken und umzusetzen oder zur Verbrauchskostenabrechnung.

Der Gaszähler ist ein Messgerät, welches den Gasverbrauch misst und anzeigt. Gaszähler kommen überwiegend im Bereich der Gasversorgung zum Einsatz, so auch beim Hausanschluss. Sie werden aber auch zur exakten Mengenbestimmung bei labortechnischen Untersuchungen eingesetzt. Der Gaszähler erfasst den Verbrauch in der Einheit Kubikmeter, welche bei der Abrechnung in Normkubikmeter umgerechnet werden. Gaszähler, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, unterliegen der Eichpflicht.

Druckluftgeräte und Kompressoren kommen hauptsächlich im industriellen und gewerblichen Bereich zum Einsatz, wo ein intelligentes Energie- und Kostenmanagement unerlässlich ist. Die Druckluftmesstechnik von WDV Molliné ist für die professionelle Verwendung in diesen Bereichen optimal ausgelegt. Dabei ist nicht nur eine präzise Messung notwendig, sondern auch eine regelmäßige Leckageprüfung, da Verluste großen Einfluss auf den Energieverbrauch haben können.

Ein Stromzähler, oder auch Elektrizitätszähler genannt, ist ein Messgerät, welches die gelieferte Energie aus einem elektrischen Versorgungsnetz, also den Energieverbrauch erfasst. Moderne Stromzähler sind in der Lage, eingespeisten Strom mit verbrauchtem Strom zu verrechnen und die Tagesbilanz und zahlreiche andere Parameter und Analysen per Display oder online über Datenschnittstellen zu übermitteln. Eine präzise und transparente Messtechnik ist für die Verbrauchskontrolle zur Energie- und Kosteneinsparung unverzichtbar und ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende.

Heizkostenverteiler erfassen die Wärmeabgabe von Heizkörpern. Dabei gibt es zwei Kategorien von Heizkostenverteilern: Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler.          
Sie werden eingesetzt für die Erfassung der Verbrauchswerte für die verbrauchsabhängige Berechnung von Heizkosten. Die gemessenen Einheiten sind keine physikalischen Einheiten, sondern stellen den anteiligen Verbrauch zum Gesamtverbrauch im Gebäude dar.

Wie der Heizkostenverteiler richtig angebracht wird ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So z.B. von der Art des Heizkörpers und dessen Maße.

Rauchwarnmelder sind technische Geräte zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes in Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen, Verkehrsmitteln oder Industrieanlagen.

Rauchwarnmelder müssen an der Decke von Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren und Räumen, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden.

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