Abrechnungsservice Molliné

Was ist eigentlich eine Abrechnung?

Betriebskosten

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sie werden umgangssprachlich oft auch „zweite Miete“ genannt.

Zu den Betriebskosten gehören: Grundsteuer, Kosten für Wasser, Entwässerung, Heizung, Warmwasser, Aufzug, Müllabfuhr, Schornsteinreinigung, Straßenreinigung, Winterdienst, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Maschinelle Wascheinrichtungen, Gemeinschaftsantenne und Verteileranlage für ein Breitbandkabel.
Nicht zu den Betriebskosten gehören z.B. die Kosten für die Verwaltung.
Die Betriebskosten werden in der Regel im Mietvertrag gesondert aufgezählt und zusätzlich zur Kaltmiete vereinbart.

Heizkosten

Neben dem Energieverbrauch enthält die Heizkostenabrechnung auch die sogenannten Heiznebenkosten. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren der Heizkostenverteilung und für den/die Schornsteinfeger/in sowie Betriebsstromkosten der Heizungsanlage. Auch die Kosten für die Verbrauchsmessung und für die Erstellung der Abrechnung werden hier gelistet.

Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung

Spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode teilt der Vermieter dem Mieter die Abrechnung über die Betriebskosten mit, die auch Nebenkostenabrechnung genannt wird.
Dabei müssen Heizkosten im Gegensatz zu anderen Betriebskosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Deshalb gibt es neben der Betriebskostenabrechnung eine gesonderte Heizkostenabrechnung.