Vereinheitlichung der Eichfristen rechtskräftig verkündet

Bisher galten für Kalt- und Warmwasserzähler sowie Wärmemengenzähler unterschiedliche Eichfristen. Diese wurden mit der novellierten Mess- und Eichverordnung vom 02.11.2021 auf 6 Jahre vereinheitlicht. 

Eigentümern und Verwaltern bietet es den Vorteil weniger Termine in Ihren Liegenschaften vereinbaren zu müssen. Da der Gerätewechsel nur noch alle 6 Jahre stattfinden, spart das auf Dauer Zeit und Geld. Die neuen Eichfristen gelten auch für bereits installierte Messgeräte. 

Heizkostenverteiler gelten im Sinne des MessEV nicht als Messgerät und können, sofern technisch machbar, bis zu 12 Jahre verwendet werden. Somit sind Austauschtermine besser miteinander planbar. 

Die novellierte MessEV trat am 03.11.2021 in Kraft.