Neue HKVO offiziell in Kraft getreten

Die aktuelle Heizkostenverordnung schreibt Fernauslesung vor

Am 05. August 2021 wurde die Regelung zur „Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung“ von der Bundesregierung beschlossen. Seit dem 05. November 2021 hat diesem Beschluss auch der Bundesrat zugestimmt.

Heizkostenverordnung 2021 – seit 01.12.2021 in Kraft getreten
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums war eine erneute Zustimmung des Bundeskabinetts erforderlich. Diese wurde am 24.11.2021 bestätigt. 

Die neue Heizkostenverordnung wurde am 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Tag nach dieser Verkündung in Kraft.

Sämtliche Messtechnik zur Verbrauchserfassung wie Zähler und Heizkostenverteiler, die nach dem Inkrafttreten der Änderungen verbaut werden, müssen fernablesbar sein. Als fernablesbar werden dabei Walk-by und Drive-by-Technologien definiert.

Eine notwendige Regelung der novellierten EU-Richtlinie 2012/27 bildet die Informationspflicht. Gebäudeeigentümer, in deren Objekten fernablesbare Messgeräte installiert sind, sollen den Nutzern bis Ende 2021 regelmäßig Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen mitteilen müssen. Ab 2022 soll sogar während der Heizperiode von Oktober bis April eine monatliche Mitteilung verpflichtend werden.

Weiter wurde die Interoperabilität festgelegt. So müssen neu eingebaute fernablesbare Messgeräte oder entsprechend nachgerüstete Systeme mit den Systemen anderer Anbieter kompatibel sein. Dies stärkt den Wettbewerb im Bereich des Submeterings und vereinfacht zugleich einen Wechsel des Messdienstleisters für den Nutzer.