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Neue Eichgebühren ab Januar 2021

Wir informieren Sie vorab über die neue Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung – MessEGebV). Diese tritt ab Januar 2021 in Kraft, womit sich die Eichgebühren ab diesem Zeitpunkt erhöhen. Festgelegt wurde die Erhöhung der Gebühren von der Regierung und beträgt ab dem 01.01.2021 durchschnittlich 6,8%. Die Firma WDV Molliné GmbH weist diese nur aus und gibt Sie an Ihre Kunden weiter.

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