EED

Fernauslesung ist Gesetz

Die Digitalisierung hält auch in unserer Branche Einzug und bringt viele Vorteile mit sich im Bereich Energie­effizienz, Verbrauchskontrolle und Kosteneinsparungspotential.

Die Fernauslesung von Verbrauchswerten in Gebäuden wird in den kommenden Jahren europaweit zum Standard in der Verbrauchsmesstechnik werden, vorbehaltlich der fristgerechten Umsetzung in nationales Recht durch die Bundesregierung:

Die im Dezember 2018 verabschiedete EU-Novelle zur Energieeffizienzrichtlinie (EED) macht Fernablesung für Sanierungs- und Neubauten ab Oktober 2020 zur Pflicht.
Ab 2022 sind Endnutzern monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen, wenn die Liegenschaft mit fernablesbaren Verbrauchserfassungsgeräten ausgestattet ist. Ab 2027 müssen alle Gebäude mit fernab­lesbarer Mess­technik nachgerüstet sein. Ein EU-Mitgliedsstaat kann nur dann von dieser Pflicht entbunden werden, wenn er nachweisen kann, dass die Nachrüstung nicht kosteneffizient ist.

Die EU-Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung. Denn Verbrauchskontrolle und Energieeffizienz schonen Umwelt und Geldbeutel. Wir haben das Know-how und die fernablesbaren Messgeräte dazu.

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