Aufteilung der CO2-Kosten ist beschlossene Sache

Bereits im April 2022 informierten wir über den Plan mehrerer BundesministerInnen: Neben der Digitalisierung der Verbrauchsmesstechnik für Energie und Wasser und dem Versand der monatlichen Verbrauchsinformation sollen zukünftig auch die CO2-Kosten in Mietgebäuden fair zwischen MieterInnen und VermieterInnen aufgeteilt werden.

Die umgangssprachliche CO2-Steuer wird seit 1.1.2021 von der Bundesregierung für alle fossilen Brennstoffe erhoben. Es sind eigentlich CO2-Kosten, die pro Tonne ausgestoßener CO2-Emissionen berechnet werden und sind ein Teil des Klimaschutzprogramms 2030. Für 2022 beliefen sich die CO2-Kosten für Mietgebäude auf 30,00 € / Tonne. Sie sollen sukzessive angehoben werden, dass sich im Jahr 2026 die CO2-Kosten auf 55,00-65,00 € / Tonne belaufen. Die CO2-Kosten gelten auch für Fernwärme, wenn die Energie mit Gas und Öl erzeugt wird.

Angaben der Bundesregierung zur Preisentwicklung der CO2-Kosten bis 2026

Laut der Mitteilung der Bundesregierung tritt nun die Regelung zur fairen Aufteilung der CO2-Kosten zum 1.1.2023 in Kraft. Mit ihr sollen nicht mehr nur die MieterInnen, sondern auch VermieterInnen für den Klimaschutz sensibilisiert und zur Sanierung von vor allem Bestandsgebäuden angeregt werden. Grundlegend sollen für Gewerbeimmobilien die CO2-Kosten erst einmal im Verhältnis 50:50 aufgeteilt werden. Bei privat oder gemischt genutzten Wohngebäuden wird ein 10-Stufen-Plan greifen.

Ist ein Wohngebäude emissionsarm, sollen MieterInnen weiterhin 100% der CO2-Kosten übernehmen. Ist es hingegen emissionsreich und somit besonders schlecht in der Energiebilanz, müssen VermieterInnen zukünftig 95% der CO2-Kosten tragen.

Wie sich die CO2-Kosten im Jahr 2023 unter der Berücksichtigung der fairen Aufteilung entwickeln, betrachtet man am besten eine typische 70m²-Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Deutschland. Das Gebäude wurde 1978 errichtet, wird mit Gas beheizt und hat einen Energiekennwert von 118. Das entspricht der Energieeffizienzklasse D für Immobilien.

Im Durchschnitt belaufen sich die Verbrauchswerte einer solchen 70m²-Wohnung mit Gasheizung jährlich auf:
Baujahr                         1977 bis 1983
Verbrauch                     9.940 kWh
CO2-Emissionen            2.455 kg

Während MieterInnen bis 2022 die vollständigen CO2-Kosten tragen mussten, werden die CO2-Kosten je nach zutreffender Stufe zwischen MieterInnen und VermieterInnen aufgeteilt. Maßgebend sind hierfür die jährlichen ausgestoßenen Kilogramm CO2 pro Quadratmeter:

Die Angaben zur ausgestoßenen CO2-Menge des gesamten Hauses werden für Immobilienverwalter und -eigentümern auf der Rechnung der Energieversorger separat ausgewiesen. Auf dieser Basis berücksichtigt Molliné den Emissionsgrad der Mietwohnung und ordnet ihn einer Stufe im 10-Stufen-Plan in der Heizkostenabrechnung zu. Wichtig ist dabei zu beachten, dass die neue Aufteilung der CO2-Kosten erst ab dem Jahr 2024 für das Abrechnungsjahr 2023 wirksam wird.

Von der fairen Aufteilung der CO2-Kosten können gewerblich und privat genutzte Immobilien ausgenommen sein, wenn sie unter Denkmalschutz stehen oder sich in einem so genannten Milieuschutzgebiet befinden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.