Aufteilung CO2-Kosten für Mietgebäude

Am Wochenende haben sich die beteiligten Bundesministerien darauf geeinigt, dass zukünftig die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter fair aufgeteilt werden sollen. Während der Preis für CO2-Emissionen bis ins Jahr 2025 weiter angehoben werden soll, soll es den Vermietern nicht mehr möglich sein, „die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter“1 weiterzugeben. Gleichzeitig sollen die Vermieter dazu angeregt werden, Ihre Immobilien energetisch zu sanieren, um weiterhin CO2 einzusparen.

Für privat genutzte Immobilien wurde ein 10-Stufen-Plan entwickelt: „Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter.“ 1
Unterdessen sollen bei gewerblich genutzten Immobilien die CO2-Kosten ab 1.1.2023 zu jeweils 50% zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden.

Ein endgültiger Beschluss steht noch aus.

1https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220403-fairness-bei-den-co2-kosten-bmwk-bmwsb-und-bmj-einigen-sich-auf-gerechte-verteilung.html